Der 30. November ist vorbei und Sie haben nicht gekündigt? Keine Panik. Es gibt noch Wege — nicht alle, aber einige.
Bevor Sie nach Lösungen suchen, klären Sie Ihre Ausgangslage. Die Optionen hängen davon ab, warum Sie die Frist verpasst haben und in welcher Situation Sie sich befinden.
Mögliche Szenarien:
In allen Fällen gilt: Eine ordentliche Kündigung zum 31. Dezember ist nach dem 30. November nicht mehr möglich. Aber es gibt Alternativen.
Hat Ihre Krankenkasse die Prämie für das kommende Jahr erhöht, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kasse muss Sie mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten der neuen Prämie über die Erhöhung informieren.
Prüfen Sie den Brief Ihrer Kasse: Steht dort eine Prämienerhöhung? Dann berechnen Sie, ob die 30-Tage-Frist noch läuft. Falls ja, können Sie die Sonderkündigung einreichen — auch nach dem 30. November.
Schreiben Sie in Ihrem Kündigungsbrief ausdrücklich, dass Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht gemäss Art. 7 Abs. 2 KVG Gebrauch machen. Verweisen Sie auf das Datum des Prämienerhöhungsschreibens. Unsere Vorlage für Sonderkündigungen enthält den passenden Wortlaut.
Wenn Sie eine Franchise von 500 CHF oder höher gewählt haben, können Sie die Grundversicherung auch zur Jahresmitte wechseln. Die Frist dafür endet am 30. Juni. Der neue Vertrag beginnt dann am 1. Juli.
Das bedeutet: Sie zahlen zwar ein halbes Jahr die höhere Prämie, können dann aber im Sommer zur günstigeren Kasse wechseln. Wählen Sie dafür bei der aktuellen Kasse vorerst die höchste Franchise — so senken Sie die Prämie bis zum Wechseltermin.
Ziehen Sie in einen anderen Kanton um? Dann haben Sie unabhängig von der ordentlichen Frist ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Der Wechsel wird per nächstem Monatsersten wirksam.
Wichtig: Der Umzug muss tatsächlich stattfinden. Sie benötigen eine Anmeldebestätigung der neuen Wohngemeinde. Ein fiktiver Umzug ist Versicherungsbetrug und strafbar.
Wenn kein Wechsel möglich ist, können Sie zumindest innerhalb Ihrer aktuellen Kasse Kosten senken. Die meisten Kassen erlauben folgende Anpassungen ohne Wechsel:
Eine hohe Franchise lohnt sich nur, wenn Sie selten zum Arzt gehen. Bei chronischen Erkrankungen oder regelmässigem Medikamentenbezug kann eine hohe Franchise teurer werden als die eingesparte Prämie. Rechnen Sie Ihre jährlichen Gesundheitskosten durch.
Die einfachste Lösung: Setzen Sie sich jetzt eine Erinnerung. Tragen Sie den 20. September in Ihren Kalender ein — an diesem Tag werden die neuen Prämien veröffentlicht. So haben Sie über zwei Monate Vorlauf für Vergleich, Antrag und Kündigung.
Alternativ: Nutzen Sie unsere Wechsel-Checkliste mit allen Terminen. Drucken Sie sie aus und hängen Sie sie an den Kühlschrank. Klingt altmodisch, funktioniert aber.
| Option | Voraussetzung | Wechsel per |
|---|---|---|
| Sonderkündigung bei Prämienerhöhung | Prämie wurde erhöht, 30-Tage-Frist läuft noch | 1. Januar |
| Halbjahreswechsel | Franchise ab 500 CHF | 1. Juli |
| Kantonswechsel | Tatsächlicher Umzug in anderen Kanton | Nächster Monatserster |
| Interne Optimierung | Keine — bei jeder Kasse möglich | Sofort (je nach Kasse) |
Nutzen Sie die verbleibende Zeit optimal. Vergleichen Sie jetzt die Prämien und setzen Sie sich eine Erinnerung für den nächsten Wechseltermin.
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